Babysittervermittlung

Verpflichtung des Babysitters

Der Babysitter übernimmt folgende im Kurs erlernte Aufgaben:

  • Wickeln, Pflege, Zubereiten von Mahlzeiten, «Schöppeln», «ins Bett bringen», Beschäftigung und Spiel.
  • Der Babysitter verpflichtet sich, keine Drittpersonen, weder Freunde noch Familienangehörige, ohne Einverständnis der Familie in die Wohnung mitzunehmen.
  • Der Babysitter passt sich den Wünschen der Eltern an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.)
  • Der Babysitter wäscht das von ihm gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder und beseitigt die schmutzigen Windeln.
  • Bei Rückkehr der Eltern informiert er diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.
  • Der Babysitter ist absolut verschwiegen.
  • Bei Verhinderung benachrichtigt er sofort die Familie.
  • Bei auftretenden Schwierigkeiten wendet sich der Babysitter an das Sekretariat des Roten Kreuzes Glarus (Vermittlerin: Montag bis Freitag, 8.00 - 11.00 Uhr, Telefon 055 650 27 77)
  • Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung sind die Eltern bzw. der Babysitter verantwortlich; durch das Rote Kreuz besteht kein Versicherungsschutz.

Einsatz eines Babysitters

  • Dem Babysitter ist unbedingt eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen unter der sicher jemand erreichbar ist, idealerweise die Handy - Nummer der Eltern.
  • Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden (siehe Verpflichtung des Babysitters).
  • Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.
  • Der Babysitter betreut nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
  • Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
  • Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
  • Nach 22 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
  • Bei verspäteter Heimkehr ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen.
  • Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ohne Zwischenfälle nach Hause kommt.

Entschädigung des Babysitters

(unsere Empfehlung):

Babysitter bis 16 JahreCHF 8.– pro Stunde plus Fahrspesen
Babysitter ab 16 Jahre CHF 10.– pro Stunde plus Fahrspesen
nach 20.00 Uhr CHF 12.– pro Stunde

Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20.– verrechnet.
Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundenansatz um CHF 2.– pro Stunde erhöht werden.

Babysitter-Vermittlung

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Glarus, Kasernenstrasse 2, 8750 Glarus
Telefon 055 650 27 77, sekretariat(at)srk-glarus.ch
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 11 Uhr

Flyer