Finanzielle Einzelhilfe

Zweck

Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Glarus leistet im Sinne der Rotkreuzbewegung auf Gesuch hin unbürokratisch und niederschwellig, einmalige Überbrückungshilfen an bedürftige Personen, mit dem Ziel, menschliches Leid zu lindern. 

Beitragsgesuche können Einzelpersonen oder Institutionen einreichen.

Ziel der finanziellen Einzelhilfe

  • Einmalige Unterstützungsleistung um vorübergehende finanzielle Notlagen wirksam zu überbrücken
  • Knappe Haushaltskassen gezielt entlasten
  • Schwerpunkte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Entlastung, Integration

Beitragshöhe

Die Höhe der Überbrückungshilfe wird individuell festgelegt. Sie beträgt in der Regel maximal CHF 1'000.00 je Person und Jahr.

Die Hilfe ist einmalig. Eine Zweitanfrage wird erst nach Ablauf von 2 Jahren in Betracht gezogen.

Vorgehen

Ein kurzes, schriftlich begründetes Gesuch wird vom Antragsteller eingereicht. Das Formular dazu finden Sie hier.

Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Glarus prüft das eingegangene Gesuch,  das zusammen mit der Steuererklärung, auch jene der Ehepartner, als Basis für einen Entscheid eingereicht werden muss.

Der Entscheid über das Gesuch wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Wichtig

  • Das Geld des bewilligten Gesuchs wird nicht direkt an den Antragsteller ausbezahlt. Die vorgelegte Rechnung / Schuld wird vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Glarus direkt beglichen.
  • Die Gesuche werden vertraulich behandelt.
  • Es besteht kein klagbarer Anspruch auf Unterstützung durch das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Glarus.

Kontakt

Telefonisch 055 650 27 80 oder per Mail  geschaeftsleitung(at)srk-glarus.ch