Babysittervermittlung
Verpflichtung des Babysitters
Der Babysitter übernimmt folgende im Kurs erlernte Aufgaben:
- Wickeln, Pflege, Zubereiten von Mahlzeiten, «Schöppeln», «ins Bett bringen», Beschäftigung und Spiel.
- Der Babysitter verpflichtet sich, keine Drittpersonen, weder Freunde noch Familienangehörige, ohne Einverständnis der Familie in die Wohnung mitzunehmen.
- Der Babysitter passt sich den Wünschen der Eltern an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.)
- Der Babysitter wäscht das von ihm gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder und beseitigt die schmutzigen Windeln.
- Bei Rückkehr der Eltern informiert er diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.
- Der Babysitter ist absolut verschwiegen.
- Bei Verhinderung benachrichtigt er sofort die Familie.
- Bei auftretenden Schwierigkeiten wendet sich der Babysitter an das Sekretariat des Roten Kreuzes Glarus (Vermittlerin: Montag bis Freitag, 8.00 - 11.00 Uhr, Telefon 055 650 27 77)
- Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung sind die Eltern bzw. der Babysitter verantwortlich; durch das Rote Kreuz besteht kein Versicherungsschutz.
Einsatz eines Babysitters
- Dem Babysitter ist unbedingt eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen unter der sicher jemand erreichbar ist, idealerweise die Handy - Nummer der Eltern.
- Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden (siehe Verpflichtung des Babysitters).
- Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.
- Der Babysitter betreut nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
- Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
- Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
- Nach 22 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
- Bei verspäteter Heimkehr ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen.
- Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ohne Zwischenfälle nach Hause kommt.
Entschädigung des Babysitters
(unsere Empfehlung):
Babysitter bis 16 Jahre | CHF 8.– pro Stunde plus Fahrspesen |
Babysitter ab 16 Jahre | CHF 10.– pro Stunde plus Fahrspesen |
nach 20.00 Uhr | CHF 12.– pro Stunde |
Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20.– verrechnet.
Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundenansatz um CHF 2.– pro Stunde erhöht werden.
Babysitter-Vermittlung
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Glarus, Kasernenstrasse 2, 8750 Glarus
Telefon 055 650 27 77, sekretariat(at)srk-glarus.ch
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 11 Uhr